Vorfall | Betrug, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit |
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Ort | Halle (Saale) |
Festnahmen | 1 |
Sachschaden in € | 2700000 |
Ursache | Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Steuerhinterziehung |
Der Geschäftsführer einer GmbH aus Halle (Saale) wurde vom Landgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er steht wegen 70 Fällen von Arbeitsentgeltvorenthaltung und 48 Fällen von Steuerhinterziehung unter Anklage. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Magdeburg deckte auf, dass der Mann über vier Jahre Arbeitnehmer beschäftigte, die häufig nicht korrekt sozialversichert waren. Stattdessen erhielt ein Großteil der Mitarbeiter Schwarzlohn in Barzahlungen.
Um diese Praktiken zu verschleiern, nutzte er Abdeckrechnungen in Höhe von über 2,7 Millionen Euro. Der Verurteilte, der bereits wegen mehrerer Straftaten verurteilt wurde, gestand die Vorwürfe und beglich größtenteils die hinterzogenen Steuern. Außerdem bemüht er sich um Schadenswidergutmachung gegenüber den Sozialversicherungen.
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