GesundheitHalle (Saale)

Alles was Eltern über Kinderkrankentage und Freistellung wissen müssen

Alles Wichtige zum Kinderkrankengeld und den neuen Regeln

Die Kinderkrankentage 2024 bringen neue Regeln, die für berufstätige Eltern wichtig sind. Wenn ein Kind krank ist, haben Eltern das Recht auf eine bezahlte Freistellung vom Job, wenn es sich um eine kürzere Krankheitsdauer handelt. Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn der Paragraf 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen wurde. In diesem Fall können Eltern unbezahlte Kinderkrankentage in Anspruch nehmen und gesetzlich versicherte Eltern erhalten Kinderkrankengeld, um den Verdienstausfall auszugleichen.

Kinderkrankentage sind gesetzlich verankerte freie Tage für berufstätige Eltern, um sich um ihr erkranktes Kind zu kümmern. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Anspruch auf Krankengeld, eine gesetzliche Versicherung für das Kind und die Notwendigkeit einer ärztlichen Bescheinigung über die Betreuung aufgrund von Krankheit. Die Anzahl der Kinderkrankentage wurde zum Jahreswechsel 2024 reduziert und beträgt nun maximal 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil.

Für Alleinerziehende gelten spezielle Regelungen, die es ermöglichen, Kinderkrankentage zu beantragen. Eine alleinerziehende Person kann bis zu 30 Tage pro Kind in Anspruch nehmen, bei mehreren Kindern maximal 70 Arbeitstage. Privatversicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld, und die Beantragung erfolgt über die Krankenkasse mit einem ärztlichen Attest. Die Höhe des Kinderkrankengeldes wird individuell berechnet und beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Eltern, die im Homeoffice arbeiten, haben die gleichen Rechte bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen wie Eltern, die in einem Betrieb arbeiten. Die Flexibilität bei der Nutzung der Kinderkrankentage für einzelne Tage ist gegeben, aber eine unbezahlte Freistellung für Stunden oder halbe Tage ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind, kann eine Übertragung an den anderen Elternteil erfolgen, falls der Arbeitgeber zustimmt. Bei stationärer Aufnahme der Eltern mit dem kranken Kind besteht ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn medizinisch notwendig.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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