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AfD-Politiker Höcke zu Geldstrafe verurteilt: SA-Parole bei Rede verwendet

Höckes Verurteilung: Hintergründe und Auswirkungen

Das Landgericht Halle hat in einem Urteil den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen. Dieses Urteil wurde gefällt, nachdem Höcke die verbotene Parole der SA der NSDAP bei einer Rede in Merseburg im Mai 2021 verwendet hatte. Der Vorsitzende Richter Jan Stengel betonte, dass das Gericht davon überzeugt sei, dass Höcke wissentlich die verbotene Parole benutzt habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert und eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro vorgeschlagen. Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte jedoch für einen Freispruch und betonte, dass in der Rede von Höcke in Merseburg kein Bezug zur NS-Zeit bestanden habe. Trotz des Urteils bleibt Höcke vorerst der Spitzenkandidat der Thüringer AfD für die Landtagswahl im September.

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Weiteren Anklagen bezüglich des Vorwurfs der Volksverhetzung und der erneuten Verwendung einer umstrittenen Parole bei einem Auftritt in Gera sieht sich Höcke ebenfalls gegenüber. Es wird erwartet, dass er erneut vor Gericht erscheinen muss. Die Thüringer AfD unter der Führung von Höcke wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Trotz des Urteils in diesem Fall sind die direkten Auswirkungen auf seine politische Position vorerst begrenzt.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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