Dessau-RoßlauKriminalität und JustizMagdeburg

Geld gegen Freiheit: Mann entkommt Gefängnis mit 420,50 Euro Zahlung

Am Freitag, den 21. Juni 2024, führte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Magdeburg auf dem Hauptbahnhof Magdeburg, genauer gesagt auf Bahnsteig 5, eine Kontrolle durch. Dabei stießen sie auf einen 30-jährigen Reisenden, dessen Personalien sie überprüften. Zu ihrer Überraschung stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Bereits im Mai 2023 war er vom Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen zu acht Tagen Erzwingungshaft verurteilt worden, da er gegen das Ordnungswidrigkeitsgesetz verstoßen hatte.

Trotz einer ordnungsgemäßen Ladung hatte der Mann es versäumt, den Strafantritt anzutreten. Als Konsequenz wurde am 1. Juni 2024 der Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und brachten ihn zur Dienststelle. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass eine Zahlung von 375 Euro sowie Kosten in Höhe von 45,50 Euro ihn von der Haft befreien würden. Der Deutsche entschied sich zur Zahlung und konnte die geforderte Summe von insgesamt 420,50 Euro aufbringen. Somit entging er einer Inhaftierung.

Nachdem der Betrag beglichen war, konnte der Mann die Dienststelle als freier Bürger verlassen und seine Reise fortsetzen. Diese Situation zeigt, wie eine rechtzeitige Zahlung von Geldstrafen eine Haftstrafe verhindern kann. Es verdeutlicht auch die Effektivität polizeilicher Maßnahmen bei der Vollstreckung von Haftbefehlen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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