Am Freitagmorgen, dem 7. März 2025, nahm die Bundespolizei eine 26-jährige Frau in Bitterfeld fest. Bei einer Routinekontrolle stellte sich heraus, dass gegen sie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Diese rechtlichen Maßnahmen gehen auf ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen aus Dezember 2023 zurück, das die Frau wegen Diebstahls und Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.125 Euro verurteilte.
Obwohl die Frau die Geldstrafe nicht gezahlt hatte und auch den Strafantritt ignorierte, wurde am 24. Februar 2025 der Haftbefehl erlassen. Bei ihrer Festnahme wurde sie darüber informiert und konnte den haftabwendenden Betrag nicht aufbringen. Nach Abschluss der notwendigen Verfahren wurde sie in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die Bundespolizei informierte die zuständige Behörde über den Vollzug des Haftbefehls.