Ein 26-jähriger Mann erstattete im Polizeirevier Dessau-Roßlau Strafanzeige wegen Betrugs. Der Geschädigte war auf eine Verkaufsanzeige für ein Mobiltelefon gestoßen, die ihm am 11. November 2024 ins Auge fiel. Nachdem er sich mit dem angeblichen Verkäufer auf einen Preis geeinigt hatte, wollte er über einen bekannten Bezahldienst mit Käuferschutz bezahlen. Doch der Verkäufer lehnte dies ab und drängte auf eine Zahlung per Überweisung.

Um Vertrauen zu erwecken, schickte der Verkäufer ein Bild seiner Debitkarte und seines Personalausweises. Der Geschädigte überwies daraufhin einige Tage später den Betrag. Doch plötzlich brach der Kontakt ab und die Verkaufsanzeige verschwand. Bis zum 9. Dezember 2024 war weder das Handy angekommen noch das Geld zurückerstattet worden. Daraufhin entschied sich der Betroffene, die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten.