Die Debatte um die Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt ist entbrannt, nachdem die CDU-Fraktion klar Stellung gegen die Aufhebung der Sargpflicht genommen hat. Fraktionsvorsitzender Guido Heuer äußerte, dass die CDU die bevorstehende Änderung des Bestattungsgesetzes, die im April 2023 von der Landesregierung beschlossen wurde, nicht mitträgt. Diese Maßnahme würde die Einführung der Tuchbestattung ermöglichen und den Sargzwang aufheben, was allenfalls im Widerspruch zu den bisherigen Bestimmungen steht, ist jedoch zentraler Bestandteil des geplanten Gesetzes.

Der Entwurf der schwarz-rot-gelben Landesregierung zielt darauf ab, das Bestattungsrecht zu modernisieren und unter anderem den Wünschen der muslimischen und jüdischen Gemeinden gerecht zu werden. Die interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens hat hohe Priorität für Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die betont, dass sich die Gesellschaft und die Bestattungskultur im Wandel befinden und somit ein Anpassungsbedarf an die neuen Gegebenheiten besteht. Dennoch gibt es aus den Reihen der CDU Bedenken bezüglich der Tuchbestattungen. Diese besagen, dass Unsicherheiten bei der Bodenstruktur und dem Verwesungsprozess ernsthafte Probleme darstellen könnten, was eine Reform unter Umständen kleiner ausfallen lassen würde.

Bestimmung des neuen Gesetzesentwurfs

Biologische Bestattungsformen wie die Tuchbestattung sollen von dem neuen Entwurf umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehört auch, dass Friedhofsträger in bestimmten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen diese Form der Bestattung haben. Insbesondere kirchliche Friedhofsträger könnten hier das Bedürfnis äußern, Tuchbestattungen abzulehnen. Laut dem Bericht von meine-kirchenzeitung.de wird zudem eine gesetzliche Bestattungspflicht für Sternenkinder eingeführt, die eine wichtige Neuerung darstellt, um den Bedürfnissen von betroffenen Eltern gerecht zu werden.

Ein weiterer wesentlicher Punkt des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass vor jeder Bestattung eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt erfolgen muss. Dies geschieht auf Grundlage von Forderungen der Strafverfolgungsbehörden. Außerdem wird die Beisetzungsfrist für Urnen auf sechs Monate verlängert – ein Schritt, der solidere Regelungen im Bestattungswesen unterstützen soll.

Zusätzliche Bestimmungen und Reaktionen

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch ein Verbot von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellung möglicherweise Kinder beteiligt waren. Ab 2034 sollen zudem Soldaten, die im Ausland für die Bundeswehr im Einsatz waren, ein dauerhaftes Ruherecht erhalten, das durch das Sozialministerium finanziert wird.

Die Fraktion DIE LINKE hat seit 2015 eine Reform des Bestattungsrechts gefordert, während die Grünen unter Fraktionschefin Cornelia Lüddemann die CDU scharf kritisieren und auf eine notwendige Willkommenskultur für Arbeitskräfte aus dem Ausland hinweisen. Dies verdeutlicht, dass die Diskussion um die Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt nicht nur die Bestattung selbst betrifft, sondern auch eng mit gesellschaftlichen Veränderungen verknüpft ist. Der Gesetzentwurf wird nach dem Anhörungsverfahren und einer zweiten Kabinettsbefassung in den Landtag eingebracht und soll 2024 in Kraft treten, sodass die letzte Änderung des Bestattungsgesetzes seit 2011 möglicherweise bald ihre Relevanz verliert.