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Herz-OPs: Wann eine Zweitmeinung sinnvoll ist

Die Macht der zweiten Meinung: Wann lohnt es sich, eine alternative Einschätzung einzuholen?

Eine Zweitmeinung kann in medizinischen Fragen oft sinnvoll sein, betont Professor Thomas Meinertz vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Insbesondere bei der Entscheidung für eine Behandlungsoption kann die Meinung eines weiteren Arztes wertvolle Perspektiven bieten. Bei bestimmten Operationen, wie dem Einsetzen eines Schrittmachers oder einer Verödung am Herzen, ist sogar ein spezielles Zweitmeinungsverfahren vorgesehen. Hier müssen die behandelnden Ärzte mindestens zehn Tage vor der geplanten Operation auf die Möglichkeit einer Zweitberatung hinweisen.

Die Auswahl eines qualifizierten und unabhängigen Zweitexperten ist entscheidend. Diese Ärzte müssen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung besitzen. Es ist ratsam, sich nicht nur auf die Meinung eines Arztes zu verlassen, sondern gegebenenfalls auch die eigene Krankenkasse oder Ärztekammer um Empfehlungen für eine Zweitmeinung zu bitten. Eine Zweitmeinung sollte nicht dazu führen, dass Patienten und Patientinnen weitere Meinungen einholen, da dies zu Verunsicherung führen kann.

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Es ist wichtig, dass der Arzt oder die Ärztin, die die Erstmeinung abgegeben hat, offen für eine Zweitmeinung ist. Es sollten jedoch keine voreingenommenen Kollegen mit einer vorgefassten Meinung kontaktiert werden. Vielmehr sollte der befragte Zweitexperte unvoreingenommen die Situation bewerten können. Eine ausgewogene Entscheidung kann letztendlich zu einer passenderen Behandlung führen. Es empfiehlt sich daher, den Prozess der Zweitmeinung konstruktiv und verantwortungsbewusst anzugehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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