Am Dienstag endete vor dem Münchner Amtsgericht ein aufsehenerregender Prozess gegen einen 70-jährigen Angeklagten. Er war beschuldigt worden, durch die Erstellung gefälschter Plagiatsvorwürfe den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, diskreditiert zu haben. Die Anklage umfasste schwerwiegende Vorwürfe wie Urkundenfälschung, Verleumdung und Betrug.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage forderten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, wobei eine Aussetzung zur Bewährung aufgrund der Höhe der Strafe ausgeschlossen wäre. Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, einen gefälschten wissenschaftlichen Sammelband in Auftrag gegeben zu haben, der Passagen aus Graws Doktorarbeit enthielt. Mit diesen Aktionen wollte der Angeklagte den Anschein erwecken, dass Graw in seiner Dissertation plagiiert habe.

Motiv und Hintergrund der Taten

Das Motiv hinter den Taten könnte laut Staatsanwaltschaft Rache gewesen sein. Der Angeklagte hatte 2020 gegen seinen Willen die Obduktion seiner Mutter erleben müssen, was zu einer tiefen persönlichen Kränkung führte. Die Ermittlungen zu den Todesursachen seiner Mutter wurden 2021 eingestellt.

Die Machenschaften des Angeklagten beinhalteten die Beauftragung von Ghostwritern zur Herstellung des Sammelbandes aus den 1980er Jahren. Einmal gedruckt, versteigerte er die Exemplare auf einer Auktionsplattform. Zudem engagierte er sogenannte Plagiatsjäger, die auf das Buch hingewiesen wurden. Diese führten zu öffentlicher Aufmerksamkeit und einem Prüfverfahren an der Universität Hamburg, das jedoch schnell eingestellt wurde, da der Sammelband als Fälschung identifiziert wurde.

Prozessverlauf und rechtliche Auseinandersetzungen

Der Prozess selbst begann zäh und war von Unterbrechungen und juristischen Auseinandersetzungen geprägt. Auch die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen das Schöffengericht und forderte die Ablösung der Staatsanwältin. Ein ermittelnder Polizist, der Dokumente auf dem Computer des Angeklagten sichergestellt hatte, wurde dennoch als Zeuge vernommen, was zu einem Widerspruch seitens der Verteidigung führte.

Am ersten Prozesstag äußerte sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen und lehnte ein Angebot zur Einigung mit einer Bewährungsstrafe im Austausch gegen ein Geständnis ab. Das Urteil könnte nach fünf Verhandlungstagen am 6. Februar fallen, das berichtet auch die Welt.

Quellen

Referenz 1
www.pnp.de
Referenz 3
www.welt.de
Quellen gesamt
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