In Samswegen wurde ein 12-jähriges Kind auf einem E-Roller von der Polizei gestoppt – und das ohne gültigen Versicherungsschutz! Die Beamten des Polizeireviers Börde schritten sofort ein und untersagten dem jungen Fahrer die Weiterfahrt. Die Eltern wurden sofort informiert, und gegen den Vater des Kindes, der als gesetzlicher Vertreter gilt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
E-Roller dürfen übrigens erst von 14-Jährigen gefahren werden, wobei sie nicht schneller als 20 km/h sein dürfen. Ein Führerschein ist nicht nötig, aber eine Versicherung ist Pflicht! Die Versicherungsplakette muss sichtbar am Roller angebracht werden, um im Falle eines Unfalls auch abgesichert zu sein. Auch wenn das Tragen eines Helms nicht vorgeschrieben ist, empfehlen die Experten, besonders für die Sicherheit im Straßenverkehr, einen Helm zu tragen.