KulturPolitikSachsen-Anhalt

Beginn des Prozesses: Höcke vor Gericht wegen SA-Losung

Die geheime Hintergrundgeschichte des Höcke-Prozesses

Thüringens AfD-Chef Höcke steht ab heute vor Gericht, angeklagt wegen des Verwendens einer verbotenen SA-Parole. In einer Rede in Merseburg und einer AfD-Veranstaltung in Gera soll er die Parole „Alles für Deutschland!“ genutzt haben, wobei er behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es sich um eine SA-Losung handelt. Der Vorwurf basiert auf Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbietet.

Höcke verteidigt sich, indem er angibt, nicht über die wahre Bedeutung der Parole informiert gewesen zu sein und sie als gewöhnlichen Spruch betrachtet zu haben. Ein Experte vom MDR-Investigativ-Team äußerte jedoch Zweifel an Höckes Argumentation, basierend auf seinem Hintergrund als Geschichtslehrer und kontroversen Äußerungen zu den Regelungen im Strafgesetzbuch.

Der Prozessbeginn wird erwartet, dass die Anklageschrift verlesen wird und Höcke die Gelegenheit hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Eine Verurteilung könnte Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zur Folge haben und möglicherweise auch Einfluss auf den Landtagswahlkampf in Thüringen haben, da Höcke als Spitzenkandidat der AfD antritt. Eine Strafe von mindestens sechs Monaten könnte sein Wahlrecht beeinträchtigen und ihn von der Wahl ausschließen. Es bleibt jedoch offen, ob Höcke letztendlich verurteilt wird und welche Konsequenzen dies haben könnte.

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Lebt in Albersdorf und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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