Sachsen-Anhalt

Arbeitgeber aus Halle verurteilt: 450.000 Euro Schaden in Sozialkassen

Ein 47-jähriger Arbeitgeber aus Halle wurde kürzlich wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Hauptzollamt Magdeburg gab bekannt, dass der Arbeitgeber insgesamt rund 450.000 Euro den Sozialkassen vorenthalten hat. In den Jahren 2017 bis 2019 beschäftigte der Verurteilte Arbeitnehmer im Baugewerbe und zahlte ihre Löhne in bar aus, ohne sie bei den Krankenkassen anzumelden oder korrekt zu registrieren.

Die Gesamtsumme der nicht abgeführten Sozialabgaben beläuft sich auf 450.000 Euro, wodurch erheblicher Schaden für die Sozialkassen entstanden ist. Die insgesamt ausgezahlten Löhne betrugen 1,1 Millionen Euro, von denen ein erheblicher Teil nicht ordnungsgemäß versteuert und gemeldet wurde. Zusätzlich zur Nichtanmeldung der Arbeitnehmer bei den Krankenkassen verstieß der Arbeitgeber gegen weitere gesetzliche Bestimmungen im Bereich der Entlohnung und Sozialabgaben.

Die Verurteilung des Arbeitgebers unterstreicht die Konsequenzen bei Verstößen gegen Sozialversicherungspflichten und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und dem Hauptzollamt Magdeburg zeigt die Ernsthaftigkeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Praktiken im Arbeitsumfeld. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Sicherstellung der rechtmäßigen Beitragszahlungen an die Sozialkassen. Es wird erwartet, dass solche Verstöße weiterhin konsequent verfolgt und sanktioniert werden, um die Integrität des Arbeitsmarktes zu wahren und faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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