PolitikSachsen-Anhalt

AfD-Chef Björn Höcke steht vor Gericht: „Tatsächlich völlig unschuldig“ – Überraschende Aussagen im Prozess

Vor dem Landgericht in Halle hat der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke am Dienstag (23. April) erstmals im Zusammenhang mit einem Nazi-Spruch, für den er sich verantworten muss, das Wort ergriffen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, bei einer Rede in Merseburg im Mai 2021 einen verbotenen SA-Spruch verwendet zu haben. Der Grünen-Politiker Sebastian Striegel erstattete daraufhin Anzeige gegen Höcke. In seiner Verteidigung betonte der 52-Jährige, dass er sich „tatsächlich völlig unschuldig“ fühle. Er beteuerte, dass er den verbotenen SA-Spruch nicht verwendet hätte, wenn er von dessen Bedeutung gewusst hätte.

Höcke, der früher als Geschichtslehrer tätig war und sich als „rechtstreuen Bürger“ beschreibt, betonte, nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun zu haben. Er verteidigte die Verwendung des umstrittenen Spruchs als eine freie Interpretation eines politischen Mottos, ähnlich dem „America First“ von Donald Trump. Das Landgericht stellte jedoch klar, dass Höcke keine Freiheitsstrafe drohe und auch ein Verlust des passiven Wahlrechts ausgeschlossen sei.

Die Staatsanwaltschaft konfrontierte Höcke während des Prozesses mit anderen Verfahren gegen AfD-Politiker, die ebenfalls den verbotenen Spruch verwendet haben sollen. Höcke behauptete, nichts von diesen Vorfällen gewusst zu haben. Der Prozess geht damit weiter, während Höcke weiterhin seine Unschuld beteuert und seine Verteidigung aufrechterhält. Die Entwicklung des Falles wird weiterhin von Interesse sein, da es um die Verwendung von verbotenen Symbolen und die politische Haltung von Höcke geht.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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