In Sachsen-Anhalt wurden 1,32 Millionen Euro an Fördermitteln für 43 gemeinnützige Projekte freigegeben. Diese Mittel stammen aus den Spieleinsätzen von Lotto-Toto Sachsen-Anhalt, wobei von jedem eingesetzten Euro rund 20 Cent in solche Vorhaben fließen. Die aktuellen Fördermittel verteilen sich gleichmäßig auf die Bereiche Sport, Kultur und kirchliche Denkmalpflege. In den letzten Jahren wurden diese Mittel konsequent verwendet, um die gemeinnützige Arbeit im Land zu unterstützen, so berichtet Merkur. Im vergangenen Jahr wurden bereits 397 Projekte mit insgesamt fast 7 Millionen Euro gefördert.

Die geförderten Initiativen umfassen unter anderem die Altmark-Festspiele, die vom 24. Mai bis 6. September stattfinden sowie die Deutschen Drachenbootmeisterschaften, die vom 13. bis 15. Juni in Halle ausgetragen werden. Zudem profitiert der Denkmalpflegeverein Harbke von den Mitteln für Sicherungs- und Sanierungsarbeiten am Schloss Harbke.

Förderkriterien und Antragstellung

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter spezifischen Kriterien, die im Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt sind. Förderungswürdige Zwecke beinhalten soziale, kulturelle, sportliche und umweltbezogene Projekte sowie die kirchliche Denkmalpflege, sofern diese gemeinnützigen Charakter besitzen. Anträge können nur von gemeinnützigen Vereinen oder Verbänden in Sachsen-Anhalt gestellt werden, private oder kommerzielle Vorhaben sind ausgeschlossen. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit, wie beispielsweise ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes, ist erforderlich, wie auf Lotto Sachsen-Anhalt erläutert wird.

Die Antragstellung muss direkt über das Antragsportal von LOTTO erfolgen, wobei gewisse Fristen eingehalten werden müssen. Anträge unter 15.000 Euro sollten vier Monate vor Maßnahmebeginn gestellt werden, während solche über diesem Betrag sechs Monate Vorlauf benötigen. Die Finanzierung ist auf maximal 50 % der Gesamtkosten begrenzt, die für den Antragnehmer 15 % Eigenmittel erfordern.

Prozess der Bewilligung

Nach der Einreichung werden die Anträge auf Vollständigkeit geprüft und müssen bestimmte qualitative Anforderungen erfüllen. Bei vollständigen Anträgen werden Stellungnahmen von den jeweiligen Fachressorts in den Ministerien eingeholt. Bei größeren Projekten ab 15.000 Euro erfolgt eine Beratung im Lotto-Beirat, der aus 16 Mitgliedern besteht und verschiedene gesellschaftliche Bereiche repräsentiert. Der Aufsichtsrat von LOTTO Sachsen-Anhalt trifft dann die Entscheidungen basierend auf den Empfehlungen des Beirats, wie ebenfalls von Lotto Sachsen-Anhalt beschrieben.

Die Auszahlung der Fördermittel ist an die Einreichung eines Verwendungsnachweises gebunden, der innerhalb von vier Monaten nach Zahlung erfolgen muss. Bei Unterschreitung der Eigenmittel oder Abweichungen im Finanzierungsplan kann LOTTO die Zuwendung zurückfordern. So wird sichergestellt, dass die Mittel verantwortungsbewusst eingesetzt werden und die integrativen Projekte in Sachsen-Anhalt weiterhin unterstützt werden.