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Lokale Wahlen im St. Wendeler Land: Kreistag und Landrat im Fokus

Am 9. Juni 2024 werden die Bürgerinnen und Bürger im St. Wendeler Land neue kommunale Räte wählen. Dabei spielt der Kreistag als gewählte Volksvertretung des Landkreises eine entscheidende Rolle. Die Mitglieder des Kreistages werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Einwohnern gewählt. Aktuell setzt sich der Kreistag aus 27 Mitgliedern zusammen, darunter Vertreter von verschiedenen Parteien wie CDU, SPD, BÜNDNIS 90/Die Grünen, AfD, Bunt.Saar und Freie Wähler.

Der Kreistag ist verantwortlich für wichtige Entscheidungen im Landkreis, darunter die Festsetzung der Haushaltssatzung, die Verabschiedung des Haushaltsplans, Satzungsbeschlüsse und die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten. Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich, und der Landrat leitet diese, ohne Stimmrecht zu haben. Die Aufgaben und Befugnisse des Kreistages sind im Kommunalselbstverwaltungsgesetz des Saarlandes (KSVG) festgelegt.

Zu den konkreten Aufgaben des Landkreises St. Wendel gehören unter anderem der Bau und die Instandhaltung weiterführender Schulen, die Förderung des Tourismus (z.B. Bostalsee), die Wirtschaftsförderung und die Unterstützung des Ehrenamts. Außerdem befasst sich der Landkreis mit Themen wie Jugendhilfe, kommunaler Arbeitsförderung und dem Gesundheitsamt.

Der Landrat, in diesem Fall Udo Recktenwald, ist der Leiter der Kreisverwaltung und wird direkt von der Bevölkerung für eine Amtszeit von zehn Jahren gewählt. Seine Aufgaben umfassen die Organisation der Verwaltung, die Verteilung von Aufgaben, die Umsetzung von Beschlüssen des Kreistages und die Vertretung des Landkreises nach außen. Im Verhinderungsfall werden seine Aufgaben von zwei vom Kreistag gewählten Beigeordneten übernommen. Udo Recktenwald, Mitglied der CDU, ist seit dem 1. Januar 2008 Landrat des Landkreises St. Wendel und wurde 2015 mit einer überwältigenden Mehrheit von 72,9% wiedergewählt.

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