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Verfassungsgerichtshof weist Beschwerde von Freie-Wähler-Politiker zurück – Wahl in Saarlouis bleibt unverändert

Der Verwaltungsgerichtshof des Saarlandes wies die Beschwerde des Freie-Wähler-Politikers Locurcio in Bezug auf die Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis zurück. Dadurch bleibt die Wahl unverändert. Aus rein formalen Gründen wurde die Beschwerde des Freie-Wähler-Bewerbers Altomaro Locurcio vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes abgelehnt. Das Gericht bestimmte, dass Anträge beim Verfassungsgericht von einem Rechtsanwalt und einem Rechtslehrer einer Universität eingereicht werden müssen.

Locurcio reichte die Beschwerde selbst ein und forderte die Bestellung eines Notanwalts, da kein Anwalt bereit war, seine Verfassungsbeschwerde zu vertreten. Diese Forderung nach einem Notanwalt wurde jedoch ebenfalls abgelehnt. In seiner Beschwerde bezog sich Locurcio auf Altersdiskriminierung. Er argumentierte, dass er bei einem Wahlsieg im Juni, direkt nach der Wahl, das Amt des Oberbürgermeisters hätte antreten können, da er zu diesem Zeitpunkt noch 64 Jahre alt war, unterhalb der gültigen Altersgrenze von 65 Jahren.

Der neue Oberbürgermeister von Saarlouis übernimmt jedoch erst ab dem 1. Oktober die Amtsgeschäfte, kurz nach Locurcios 65. Geburtstag, wie auch der Wahlbeschwerdeausschuss bereits festgestellt hatte. Locurcio kündigte an, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, indem er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen und das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl in Saarlouis anfechten will. Die SR info Nachrichten im Radio berichteten ebenfalls über dieses Thema am 07.06.2024.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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