In der Region Saarland, wo der Bergbau vor mehr als einem Jahrzehnt beendet wurde, stehen die letzten Klagen gegen den ansteigenden Grubenwasserpegel vor Gericht. Heute, am 19. März 2025, wird im Oberverwaltungsgericht Saarlouis die Verhandlung über drei verbleibende Klagen stattfinden, die sich gegen die Teilflutung von Stillwasser in ehemaligen Steinkohlegruben richten. Kläger sind die Stadt Lebach sowie die Gemeinden Saarwellingen und Nalbach, die Bedenken hinsichtlich möglicher Verunreinigungen des Grundwassers und der Erdbewegungen äußern. Die damaligen Klagen wurden seit dem Sommer 2023 abgewiesen, und eine Revision wurde nicht zugelassen, wie Merkur berichtet.

Der Wasseranstieg bezieht sich auf Regenwasser, das sich in den stillgelegten Gruben ansammelt. Der aktuelle Plan sieht vor, dass der Wasserstand auf minus 320 Meter angehoben wird. Dies wurde unter bestimmten Auflagen genehmigt, doch der Bergbaukonzern RAG ist mit den fortlaufenden Kosten des Wasserabpumpens konfrontiert. Die Pläne zur Teilflutung wurden vom Oberbergamt des Saarlandes genehmigt, was gegen den Widerstand mehrerer Kommunen, Verbände und Firmen geschah, die vor einer Verschlechterung der Wasserqualität warnen, wie auch SR berichtet.

Rechtliche Auseinandersetzungen und weitere Klagen

Die ersten rechtlichen Schritte gegen den Wasseranstieg wurden bereits vor knapp vier Jahren eingeleitet, was die Bedeutung der Thematik unterstreicht. Die Kläger befürchten nicht nur eine Absenkung des Grundwasserspiegels, sondern auch potenzielle Erdbewegungen, die durch den Anstieg des Grubenwassers verursacht werden könnten. Während die Kommune Merchweiler zuletzt erfolglos gegen die Entscheidungen vorgegangen ist, bleiben die Klagen von Lebach, Saarwellingen und Nalbach bestehen. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet, wobei bereits 15 weitere Widersprüche beim Oberbergamt anhängig sind.

Aktuell pumpt die RAG seit der Stilllegung des Bergbaus im Jahr 2012 das versickerte Regenwasser aus den alten Schächten ab, mit der Absicht, die Pumpenarbeit bald zu beenden, um Geld und Ressourcen zu sparen. Das Wasser soll später in die Saar geleitet werden, was ein langfristiges Ziel der RAG darstellt. Über eine noch im Bau befindliche Anlage in Ensdorf soll der Wasserabfluss geregelt werden. Der vollständige Anstieg des Grubenwassers ist jedoch noch nicht genehmigt, und mögliche Klagen gegen diesen Schritt könnten möglicherweise höhere Erfolgsaussichten haben, da das Grundwasser betroffen sein könnte.

Der Kontext des Bergbaus im Saarland

Der Streit um das Grubenwasser ist nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern spiegelt auch die längerfristigen Folgen des Steinkohlenbergbaus wider. Ein Beispiel für den Austausch über die bergbaulichen Probleme in der Region ist das 45. Treffen des Arbeitskreises Bergbaufolgen der DGGV e. V. vom 17. bis 19. Mai 2019. Hier wurde der Fokus auf die geologischen Grundlagen und die Folgen der Stilllegung des subventionierten Steinkohlenbergbaus gelegt. Am Rande der Tagung fanden Exkursionen zu relevanten Standorten statt, um die Problematik anschaulich zu machen, wie auf Bergbaufolgen dokumentiert.

Die Diskussion über die Thematik ist emotional aufgeladen, und die Auswirkungen des Bergbaus sind für viele Menschen in der Region spürbar. Die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen zeigen, dass die Auswirkungen des Bergbaus auch viele Jahre nach dessen Ende weiterhin eine große Rolle spielen.