Saarbrücken

Versicherungsstreit vor Gericht: Ersatzwohnung oder nicht?

Die Fallstricke der Hausratversicherung: Wann die Kosten für eine Ersatzwohnung übernommen werden - und wann nicht

In Fällen, in denen eine Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist, können sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Hausratversicherung zur Kasse gebeten werden. Die Wohngebäudeversicherung erstattet in der Regel die Kosten für ein Hotel oder eine Ersatzwohnung, wenn das Wohngebäude beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden unbewohnbar wird. Allerdings ist die Entschädigung auf einen bestimmten Zeitraum und eine festgelegte Höhe begrenzt. Die Hausratversicherung wiederum springt für die Kosten einer Ersatzwohnung ein, wenn die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wird und eine Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.

Ein aktueller Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken beleuchtete den Fall eines teuren Leitungswasserschadens in einer Mietwohnung, der umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderte. Die Mieter mieteten sich daraufhin für vier Monate in eine Ferienwohnung ein und verlangten die Kostenerstattung von ihrer Hausratversicherung. Trotz zweier kostenintensiver Gutachten weigerte sich die Versicherung, die Ersatzwohnung zu bezahlen, da die Schäden am Hausrat aus ihrer Sicht nicht ausreichend waren, um eine solche Unterbringung zu rechtfertigen.

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Das Landgericht entschied zunächst zugunsten der Kläger, dass schon der Eintritt des versicherten Risikos ausreicht, um die Kostenübernahme für die Ersatzwohnung zu begründen. Jedoch korrigierte das Oberlandesgericht diesen Irrtum und entschied, dass die Hausratversicherung nicht für die Ersatzwohnung aufkommen muss. Der Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf den Hausrat und nicht auf Gebäudeschäden, wie im vorliegenden Fall. Auch die Gutachterkosten wurden nicht übernommen, da diese sich hauptsächlich auf die Gebäudeschäden bezogen.

In der Praxis ist es daher ratsam, die Einstandspflicht der Wohngebäude- und Hausratversicherung sorgfältig zu prüfen, insbesondere bei umfangreichen Schäden, die sowohl Gebäude- als auch Hausrat betreffen. Eine genaue Kenntnis der Versicherungsbedingungen kann dazu beitragen, böse Überraschungen und langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Es bleibt wichtig, sich über die Versicherungsbedingungen im Klaren zu sein, um im Schadensfall optimal abgesichert zu sein.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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