In den frühen Morgenstunden des 17. März 2025, gegen 00:40 Uhr, hat die Bundespolizei in Saarbrücken einen Mann in der Faktoreistraße bei der Kontrolle eines Volvos festgenommen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorlag. Er muss eine Geldstrafe von 1.200 EUR sowie Verfahrenskosten zahlen oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.

Zusätzlich entdeckten die Beamten, dass der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Sein Fahrzeug war seit längerem außer Betrieb gesetzt und trug Kennzeichen, die nicht mehr gültig waren, jedoch mit TÜV-Plaketten versehen waren. Dies führte zur Einleitung mehrerer Strafverfahren, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Versicherung, Urkundenfälschung und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahrens ohne Zulassung rundet die Liste der Verstöße ab.