Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat alarmierende Neuigkeiten für Senioren: Ab März 2025 müssen viele Rentner mit einer Rentenkürzung rechnen. Der Grund hierfür ist der gestiegene kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der seit dem 1. Januar 2025 gilt. Aufgrund dieser Erhöhung werden sich die Veränderungen in den Rentenzahlungen erst zwei Monate später bemerkbar machen, sodass für die Monate Januar und Februar 2025 zunächst keine Anpassungen erfolgen.
Besonders warnend äußerte sich Jens Bass, der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), und ließ verlauten, dass ohne politische Reformen der Zusatzbeitrag auf bis zu 20 Prozent ansteigen könnte. Nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen haben zu Beginn des Jahres 2025 ihre Zusatzbeiträge angehoben. Unter anderem erhöhte die Techniker Krankenkasse ihren Satz von 1,2 % auf 2,45 %, während die Barmer den Zusatzbeitrag von 2,19 % auf 3,29 % anpasste.
Beitragserhöhungen im Detail
Die Erhöhungen der Zusatzbeiträge betreffen eine Vielzahl von Krankenkassen. Hier ein Überblick über einige der bedeutendsten Anpassungen:
Krankenkasse | Alter Zusatzbeitrag | Neuer Zusatzbeitrag |
---|---|---|
Techniker Krankenkasse (TK) | 1,2 % | 2,45 % |
Barmer | 2,19 % | 3,29 % |
Audi BKK | 1,0 % | 2,4 % |
DAK-Gesundheit | 1,7 % | 2,8 % |
IKK classic | 2,19 % | 3,14 % |
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 %, ist jedoch nicht kostendeckend. Deshalb sind die gesetzlichen Krankenkassen gezwungen, zusätzliche Beiträge zu erheben. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, hat bereits angekündigt, dass 2026 weitere Erhöhungen notwendig sein werden, um das geschätzte Defizit von 1,55 Milliarden Euro für 2024 auszugleichen.
Die Pflegeversicherung und ihre Auswirkungen
Zusätzlich steigen auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zu Jahresbeginn 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 %. Die Rentner sind in der Pflicht, diese Erhöhung selbst zu tragen, da die Beiträge direkt von der Rente abgezogen werden. Allerdings erfolgt die Rentenanpassung, die unter anderem auch diesen Anstieg berücksichtigt, erst im Juli 2025. Die betroffenen Senioren werden voraussichtlich im Juni und Juli 2025 durch eine Rentenanpassungsmitteilung informiert.
Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand
Im Hinblick auf die Krankenversicherung haben Rentner verschiedene Optionen: Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft, die Familienversicherung und die private Krankenversicherung. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen in die sozialen Pflegekassen ein, während privat krankenversicherte Rentner separate Verträge für Pflegeleistungen abschließen müssen.
Für Pflichtversicherte gelten besondere Bedingungen, wie die Notwendigkeit einer Vorversicherungszeit von mindestens neun Zehnteln in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden im Allgemeinen geteilt, wobei Rentner auch weiterhin an die Krankenkassen Beiträge zahlen müssen.
Zusammengefasst steht eine herausfordernde finanzielle Situation für viele Rentner bevor, da steigende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ihre Rentenzahlungen weiter belasten werden. Die Auswirkungen dieser Veränderungen sind bereits ab März 2025 spürbar.
Für weitere Informationen und Details zu den Änderungen in der Renten- und Krankenversicherung lesen Sie mehr auf inFranken, Deutsche Rentenversicherung und krankenkassen.de.