Saarbrücken

Kampf um die Pressefreiheit: Wie ein Gerichtsbeschluss die Berichterstattung einschränkte

Die Enthüllung des Justizskandals: FN bekommen in allen Punkten Recht und decken erschreckende Missstände auf.

Das Landgericht Mosbach hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Fränkischen Nachrichten in einem Rechtsstreit vollständig unterstützt. Ursprünglich wurde dem Verlag per Eilverfahren untersagt, über einen laufenden Strafprozess in Bad Mergentheim zu berichten. Diese einstweilige Verfügung führte dazu, dass die FN gezwungen waren, die gesamte Berichterstattung aus dem Internet zu entfernen. Es wurden auch spezifische Äußerungen untersagt, was eine ordentliche Berichterstattung nahezu unmöglich machte.

Die Verteidigerin des Physiotherapeuten hatte die einstweilige Verfügung beantragt und argumentiert, dass die Berichterstattung der FN identifizierend und vorverurteilend sei. Die FN legten umgehend Widerspruch ein und betonten, dass die Anschuldigungen nicht zutreffend seien und der Verlag keine Gelegenheit hatte, sich zu äußern.

Das Amtsgericht Saarbrücken erklärte sich nach dem Beschluss überraschenderweise als nicht zuständig und übertrug das Verfahren an das Landgericht Mosbach, wo eine mündliche Verhandlung stattfand. Das Landgericht entschied am 4. Mai, die einstweilige Verfügung aufzuheben und wies den Antrag des Verfügungsklägers ab. Dadurch wurde die Berichterstattung der FN als korrekt und rechtmäßig bestätigt.

Das Urteil des Landgerichts Mosbach hat bereits weite Kreise gezogen und wurde auch von anderen Tageszeitungen aufgegriffen. Die Bedeutung des Urteils für die Pressefreiheit wird diskutiert und betont. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird erwartet, dass die Verteidigung des Physiotherapeuten Rechtsmittel einlegen wird, sollte sie mit dem Urteil nicht einverstanden sein.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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