Saarbrücken

Ehepaar überraschend freigesprochen: Misshandlungsvorwürfe fallengelassen

Unschuldig oder gut verteidigt? Der Fall des freigesprochenen Ehepaars von Misshandlungsvorwürfen.

Das Ehepaar aus Mettlach wurde vom Vorwurf der Misshandlung von Schutzbefohlenen freigesprochen. Das Landgericht Saarbrücken hat den Freispruch bestätigt, nachdem auch die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt hatte. Der Freispruch erfolgte „aus tatsächlichen Gründen“, da die Begehung der Taten nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar war und Aussage gegen Aussage stand.

Den Angeklagten, die in der Zeit von Februar 2002 bis Dezember 2011 vier ehemalige Pflegekinder betreuten, wurde vorgeworfen, die Kinder gequält und misshandelt zu haben. Es handelte sich um drei Geschwister, die im Alter von sechs und sieben Jahren zu dem Paar kamen, nachdem ihre leibliche Mutter verstorben war. Zusätzlich wurde dem Mann vorgeworfen, ein Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Laut Anklage sollen die Kinder unter anderem von der Pflegemutter geschlagen, getreten und vernachlässigt worden sein. Sie hätten auch drakonische Strafen erleiden müssen, wie stundenlanges Stehen in Unterwäsche oder nackt im Hof oder im Teich sowie das Essen von Katzenkot. Die Angeklagte äußerte sich fassungslos über die Vorwürfe und betonte, niemals einem Kind Schaden zugefügt zu haben.

Der Verteidiger des Ehepaares argumentierte, dass die Schilderungen der Nebenkläger eventuell auf Erfahrungen mit ihrer leiblichen Mutter zurückzuführen seien. Trotz der schwerwiegenden Anschuldigungen konnte dem Ehepaar letztendlich keine Schuld nachgewiesen werden, und sie wurden freigesprochen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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