Neunkirchen

Vater verurteilt: Körperverletzung gegen eigenen Sohn – Urteil nicht rechtskräftig

Vor fast einem Jahrzehnt soll ein Vater sein eigenes Kind wiederholt misshandelt haben. Der damals 13-jährige Sohn wurde regelmäßig von seinem Vater geschlagen und in den Keller gesperrt. Die Misshandlungen führten zu wiederholten Blutergüssen und Schwellungen beim Kind. Als Grund für sein Verhalten gab der Vater an, dass er überfordert gewesen sei und mit verschiedenen familiären Problemen zu kämpfen hatte, darunter psychische Erkrankungen, Drogenprobleme und Trennungen innerhalb der Familie.

Der Angeklagte verteidigte sein Verhalten damit, dass er seinen Sohn erziehen wollte, insbesondere aufgrund von Schulschwänzen. Obwohl er zugab, dem Kind ein oder zwei Ohrfeigen gegeben zu haben, betonte er, dass es ihm leid tat und dass die Situation außer Kontrolle geraten war. Die Verteidigung des Opfers wies darauf hin, dass es oft schwierig sei, häusliche Übergriffe nachzuweisen, da selten Zeugen vorhanden seien.

Das Gericht entschied, dass die Strafe weniger streng ausfallen sollte als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Faktoren wie der Lebenswandel des Mannes, die schwierige Familiensituation und sein Verhalten seit der Tat wirkten strafmildernd. Der Vater wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"