Neunkirchen

Paketboten aus Neunkirchen verurteilt: Urteil nach sexuellem Missbrauch

Schockierender Fall: Paketboten aus Neunkirchen müssen ins Gefängnis

Das Landgericht in Bad Kreuznach/Rheinland-Pfalz hat zwei Paketboten aus dem saarländischen Neunkirchen wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen zu fünf Jahren Jugendhaft verurteilt. Zusätzlich wurden sie wegen der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gesprochen. Laut einem Gerichtssprecher erging das Urteil am Dienstag, dem 14. Mai 2024.

Der 21-jährige Angeklagte soll das Kind bei einer Lieferung zunächst flirtend angelächelt haben. Später fragte er das Mädchen, während es mit seinem Hund spazieren ging, nach seinem Alter und ob es schon Sex gehabt habe. Das Mädchen lehnte ab, da es sich als zu jung für sexuelle Kontakte empfand.

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Unter dem Vorwand, das Mädchen nach Hause zu fahren, lockte der Paketbote das Kind in das Lieferfahrzeug. An einem abgelegenen Ort sollen sowohl der 21-jährige Angeklagte als auch sein 20-jähriger Cousin das Mädchen sexuell missbraucht und die Tat gefilmt haben. Obwohl die Staatsanwaltschaft die Männer wegen Vergewaltigung angeklagt hatte, konnte das Gericht diesen Vorwurf nicht nachvollziehen und verurteilte sie letztendlich wegen sexuellen Missbrauchs.

Während der Vernehmung behaupteten die Angeklagten, nicht gewusst zu haben, wie alt das Mädchen war. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Alter für sie keine Rolle spielte und sie sich am Kind wie an einer Sexpuppe bedienten. Kinderpornografie wird in der Öffentlichkeit oft verharmlost, da sie im Gegensatz zu herkömmlicher Pornografie keine freiwilligen sexuellen Handlungen zeigt, sondern körperliche und seelische Gewalt an Kindern beinhaltet.

Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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