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Mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter steht vor Urteil – Rentnerin vergewaltigt und getötet

Im Fall der getöteten 69-jährigen Radfahrerin aus Neunkirchen-Sinnerthal steht das Urteil gegen den 61-jährigen Angeklagten bevor. Dem deutschen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wird vorgeworfen, die Rentnerin im September vergewaltigt und getötet zu haben. Seit März dieses Jahres musste er sich vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten.

Zusätzlich zu dem Tötungsdelikt werden dem Angeklagten sechs Fälle sexueller Belästigung und eine Körperverletzung zur Last gelegt. Der Mann, der als Reinigungskraft in einer Bäckerei arbeitete, soll Kolleginnen bedroht und eine Spaziergängerin sexuell belästigt haben. Zum Beginn des Prozesses schwieg der Angeklagte zu seiner Person und den Vorwürfen. Die Anklage legt ihm motivationsgesteuertes Handeln zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs zur Last.

Die Rentnerin war an dem tragischen Tag auf ihrem E-Bike unterwegs und plante, eines ihrer Enkelkinder aus der Betreuungseinrichtung abzuholen. Als sie nicht erschien, alarmierten besorgte Familiemitglieder die Polizei. Erst zwei Tage später wurde der Leichnam der Frau in einem Bach entdeckt. Hinweise auf sexuelle Gewalt verstärkten den Verdacht gegen den Angeklagten, der kurz vor der Tat noch seine Bewährungshelferin aufgesucht hatte. DNA-Spuren am Tatort führten die Ermittler zu ihm.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für den Angeklagten. Sie sah die Voraussetzungen für Mord als gegeben an. Die Verteidigung plädierte hingegen auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, da sie nur die Voraussetzungen einer Vergewaltigung mit Todesfolge erfüllt sah. Der Angeklagte war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft und zuletzt 2003 zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden – mit angeordneter Sicherungsverwahrung. Diese wurde im Frühjahr 2020 aufgehoben, basierend auf einer positiven Legalprognose eines Gutachters.

Es bleibt abzuwarten, welches Urteil das Landgericht Saarbrücken hinsichtlich des tragischen Falls fällen wird.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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