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Kirchenamt verweigert: AfD-Mitglieder in Brandenburgs EKBO ausgeschlossen

Die unerwartete Entscheidung der Landeskirche sorgt für Kontroversen in Brandenburg

Die AfD-Fraktion im Landtag von Brandenburg hat sich kürzlich über einen Beschluss der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) empört. Der Beschluss besagt, dass Mitglieder der AfD keine kirchlichen Ämter in der Landeskirche innehaben dürfen. Der Fraktionsvorsitzende der AfD im Brandenburger Landtag, Hans-Christoph Berndt, kritisierte diese Entscheidung als Unterstützung der Amtskirche für die Staatsparteien, den Verfassungsschutz und die antinationalen Kräfte im Land.

Das Kirchenparlament der EKBO hatte auf seiner Frühjahrstagung beschlossen, dass AfD-Mitglieder keine kirchlichen Ämter wie Älteste im Gemeindekirchenrat, ehrenamtliche Prediger oder Leiter von Jugendgruppen übernehmen dürfen. Hans-Christoph Berndt schlug daraufhin vor, dass die Kirchen keine staatliche Unterstützung mehr bei der Einziehung der Kirchensteuer erhalten sollten. Er lobte hingegen die Freikirchen für ihre Offenheit während der Pandemie und betonte ihre aktive Präsenz in der Gesellschaft.

Die Auseinandersetzung zwischen AfD-Politikern und den Landeskirchen spitzte sich weiter zu, als bekannt wurde, dass Berndt selbst katholisch ist und weiterhin der Kirche angehört, während der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dennis Hohloch, aus der evangelischen Kirche ausgetreten ist. In Brandenburg wird die AfD derzeit vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Eine bevorstehende Veröffentlichung des neuen Brandenburger Verfassungsschutzberichts könnte zusätzliche Spannungen zwischen der Partei und den Kirchen verursachen.

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