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Cannabis-Anbauvereinigungen im Saarland: Start zum 1. Juli mit offenen Fragen

Vereine zum Anbau von Cannabis im Saarland haben sich vor dem Hintergrund der Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland in diesem Jahr formiert. Zu den neuen Vereinen zählen die Cannabis Connection, CSC 420-Saar und CSC Maui Waui. Diese Gruppierungen wurden ins Leben gerufen, um ab dem 1. Juli potenziell als Anbauvereinigungen für Cannabis agieren zu können. Laut Umfragen bei den zuständigen Amtsgerichten im Saarland nimmt die Zahl solcher Vereine langsam zu, wobei die offizielle Eintragung als Verein und die behördliche Genehmigung Voraussetzungen sind.

Im Bereich des Amtsgerichts Lebach sind bereits zwei Vereine registriert: CSC Maui Waui und Cannabis Connection mit Sitz in Schmelz. Weitere Anträge liegen aktuell nicht vor. Ebenso sind in Saarlouis und Dillingen Vereine wie Cannabis Union und CSC 420-Saar eingetragen. Dennoch lässt die geringe Anzahl eingetragener Vereine nicht auf einen regelrechten Ansturm schließen, so die Direktorin des Amtsgerichts Saarlouis, Christiane Schmitt.

Im Amtsgerichtsbezirk St. Ingbert wurde bisher der Verein Saarhanf St. Ingbert gegründet, der jedoch noch nicht offiziell eingetragen ist. Es wird jedoch erwartet, dass weitere Vereine folgen könnten. In anderen Amtsgerichtsbezirken wie Völklingen, Homburg, Merzig und Neunkirchen sind bisher weder Registrierungen noch Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen eingegangen.

Zum 1. April dieses Jahres trat der erste Teil des Bundes-Cannabis-Gesetzes in Kraft, wodurch der Besitz und Eigenanbau begrenzter Cannabis-Mengen für Volljährige erlaubt ist. Ab dem 1. Juli dürfen dann auch Cannabis-Anbauvereinigungen ihre Tätigkeit aufnehmen. Die behördliche Genehmigung für diese Vereine im Saarland befindet sich noch in der Klärung zwischen den Ministerien, mit einem Schwerpunkt auf Prävention im Kinder- und Jugendschutz.

Gemäß dem Gesetz müssen Anbauvereinigungen bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter eine Mindestentfernung von 200 Metern zu Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Clubs dürfen höchstens 500 Mitglieder haben, wobei eine dreimonatige Mitgliedschaftszeit vorgeschrieben ist, um den grenzüberschreitenden Drogentourismus einzudämmen. Die Vereine dürfen ihren Mitgliedern höchstens 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat zur Verfügung stellen. Für Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren gilt eine Obergrenze von 30 Gramm Cannabis pro Monat mit einem THC-Gehalt von maximal zehn Prozent.