NeunkirchenPolitik

Ausschluss aus Kirchenamt: AfD-Politiker verliert Ehrenamt

Rechtsextremismus und Kirchenamt: Welche rechtlichen Grundlagen stecken dahinter?

Die Entlassung des saarländischen AfD-Fraktionsvize und Landtagsabgeordneten Christoph Schaufert aus dem Leitungsgremium der Gemeinde Sankt Marien in Neunkirchen/Saarkirchen sorgt für Diskussionen über die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Der Generalvikar beruft sich dabei auf die „Verbreitung rechtsextremer Parolen“ sowie auf die „Zugehörigkeit zu einer Partei oder Vereinigung, die solche Parolen propagiert“. Es bleibt unklar, welcher Punkt ausschlaggebend für die Entscheidung war. Laut Aussagen von Schaufert hat er sich in seinem kirchlichen Amt nichts zuschulden kommen lassen, und es gibt keine bekannten Fälle von ihm, der rechtsextreme Ansichten verbreitet hätte.

Die entscheidende Frage dreht sich um die Vereinbarkeit der AfD-Mitgliedschaft mit einem kirchlichen Ehrenamt. Kirchenrechtlich stützt sich die Entscheidung auf das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG), das den Verlust des Amtes im Verwaltungsrat bei „Ärgernis erregendem Lebenswandel“ vorsieht. Ob die Mitgliedschaft in der AfD als solcher zu einem solchen Lebenswandel zählt, bleibt umstritten. Es wird diskutiert, ob klare Regelungen in Gesetzen oder Satzungen zu Wählbarkeit und Mitgliedschaft erforderlich sind, um extremistische Kräfte aus dem Ehrenamt in der Kirche fernzuhalten.

In Bezug auf kirchenrechtliche Schritte gegen den Ausschluss hat das Bistum Trier angegeben, dass Schaufert beim Bischof Beschwerde einlegen können, was rechtlich fragwürdig ist, da der Generalvikar im Namen des Bischofs handelt. Im Falle einer abgelehnten Beschwerde könnte Schaufert sich an das zuständige Dikasterium beim Apostolischen Stuhl wenden. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall rechtlich weitergeführt wird und welche Konsequenzen sich daraus für die kirchliche Praxis ergeben.

Rästel der Woche

Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.

Lösung anzeigen
Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"