Mit den Stimmen der SPD-Fraktion hat der Saarländische Landtag am Mittwoch Änderungen am saarländischen Bildungsfreistellungsgesetz beschlossen. Timo Ahr, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, betont, dass Weiterbildung nicht nach der Ausbildung oder dem Studium enden sollte. Die neue Regelung gilt nicht nur für berufliche, sondern auch für politische Weiterbildung und Bildungsveranstaltungen im Rahmen eines Ehrenamtes. Wirtschaftsminister Jürgen Barke argumentiert, dass das Saarland aufgrund des Fachkräftemangels wettbewerbsfähig bleiben muss.
Die CDU- und AfD-Fraktion haben den Gesetzentwurf abgelehnt, insbesondere die CDU-Abgeordnete Ute Mücklich-Heinrich, die darin eine weitere Belastung für den Wirtschaftsstandort Saarland sieht. Sie argumentiert, dass lebenslanges Lernen zwar wichtig sei, die Stärkung des Ehrenamts aber nicht auf Kosten der Arbeitgeber gehen sollte.
Nach den aktuellen Änderungen haben Arbeitnehmer nun Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub nach nur sechs Monaten im Betrieb, im Gegensatz zu vorher, wo dies erst nach einem Jahr möglich war. Bisher konnten Arbeitnehmer nur Anspruch auf mehr als zwei Tage Bildungsurlaub haben, wenn sie dafür auch eigenen Erholungsurlaub einbrachten. Weiterbildungsveranstaltungen, für die sich die Arbeitnehmer freistellen lassen, müssen mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen und können auch online durchgeführt werden.
Die Arbeitskammer begrüßte das neue Gesetz im Vorfeld, insbesondere die Möglichkeit, sich auch für Fortbildungen im Ehrenamt freistellen zu lassen. Laut einer vorherigen Befragung der Arbeitskammer haben jedoch fast zwei Drittel der Beschäftigten in den vergangenen Jahren an keiner Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Dies unterstreicht die Bedeutung des Gesetzes zur Förderung von lebenslangem Lernen und der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen im Saarland.
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