Merzig-Wadern

Alles über Rentenanträge: Tipps von der Deutschen Rentenversicherung Saarland

So beanspruchen Sie Ihre Rente erfolgreich!

Viele angehende Rentnerinnen und Rentner suchen vorab nach Informationen zum Thema Rentenantrag. Sandra Braun von der Deutschen Rentenversicherung Saarland hält daher landesweit Vorträge, um über die wichtigen Punkte beim Rentenantrag zu informieren. Das Rentenkonto der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dient als Art Lebenslauf, der sämtliche relevante Stationen wie Ausbildungszeiten, Berufstätigkeit sowie Erziehungs- und Pflegezeiten von Angehörigen festhält. Ein vollständiges Rentenkonto ist entscheidend für die korrekte Berechnung der Altersrente und sollte keine Lücken aufweisen. Während Arbeitgeberbeiträge automatisch im Konto gespeichert werden, müssen Zeiten wie Kindererziehung oder Angehörigenpflege selbst an die Rentenversicherung gemeldet werden.

Die DRV verschickt ab dem 43. Lebensjahr jedem Versicherten den bisher gespeicherten Kontostand. Fehlende Zeiten sollten umgehend ergänzt werden, um die Vollständigkeit des Rentenlebenslaufs zu gewährleisten. Die DRV sendet alle fünf bis sechs Jahre den Kontostand zur Klärung. Bei ausreichender Versicherungszeit und erreichtem Renteneintrittsalter kann die Rente beantragt werden. Um eine Altersrente ohne Abschläge zu erhalten, müssen entweder genügend Beitragsjahre vorliegen oder ein bestimmtes Renteneintrittsalter erreicht werden. Je nach Geburtsdatum wird das Renteneintrittsalter schrittweise bis 2031 auf 67 Jahre angehoben.

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Altersrente am besten drei bis vier Monate vor dem gewünschten Zeitpunkt zu stellen. Die Unterlagen können bei der DRV angefordert oder online ausgefüllt werden. Bei Schwierigkeiten mit der digitalen Antragstellung besteht die Möglichkeit, sich an ehrenamtliche Versichertenälteste der DRV zu wenden, die beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags behilflich sind. Für einen persönlichen Termin bei der DRV muss derzeitig mit langen Wartezeiten von bis zu sechs Monaten gerechnet werden. Sollten nach Einreichung des Antrags noch Änderungen erforderlich sein, können fehlende Unterlagen nachgereicht werden. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist von vier Wochen besteht die Option, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Weitere Informationen sind auf der Website der Deutschen Rentenversicherung verfügbar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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