![Kleine Windkraftanlagen im Außenbereich erlaubt: Gerichtsurteil in Rheinland-Pfalz](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/04/little-pied-cormorant-7259497_960_720-jpg-webp.webp)
Kleine Windkraftanlagen dürfen gemäß einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz auf eigenen Grundstücken im Außenbereich zur eigenen Stromerzeugung aufgestellt werden. Das Gericht entschied damit zugunsten von Anwohnern, die vom Kreis Altenkirchen daran gehindert wurden, vier Kleinwindenergieanlagen mit einer Höhe von 6,50 Metern ohne Einspeisung in das öffentliche Netz zu errichten. Die Kläger erhielten bereits in erster Instanz Recht, und die nun zurückgewiesene Berufung des Landkreises legt fest, dass Bauvorbescheide für derartige Anlagen im privaten Bereich erteilt werden müssen, unabhhängig von der Nutzung des erzeugten Stroms. Das Gericht hob hervor, dass die Nutzung dieser Anlagen auch bei rein privater Nutzung einen umwelt- und ressourcenschonenden Beitrag leiste.
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