Die Analyse der Otto-Brenner-Stiftung bringt beunruhigende Ergebnisse über den Einfluss von politischen Parteien in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Laut der Studie sind 41% der Mitglieder der Rundfunkräte von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutsche Welle parteiangehörig. Bei den Mitgliedern der Verwaltungsräte beträgt dieser Anteil sogar 53%. Eine Überprüfung der Gremien zeigt eine erschreckende Nähe zu den politischen Strukturen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eigentlich fernbleiben sollten. Besonders besorgniserregend ist der Umstand, dass laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2014 der Anteil staatlicher und staatsnaher Vertreter nicht mehr als ein Drittel betragen darf, die Parteizugehörigkeit jedoch nicht berücksichtigt wird, was die Durchführung demokratischer Kontrolle erschwert. Die FAZ berichtet, dass der Autor der Studie, Peter Stawowy, darauf hinweist, dass die Strukturen veraltet sind und die Gremien nur unzureichend mit der Öffentlichkeit kommunizieren.
Die Mitglieder der Rundfunkräte scheinen in ihrer Überzahl nicht repräsentativ für die Gesellschaft zu agieren. Insgesamt gehören den ÖRR-Gremien 651 Vertreter an, wobei 529 für die neun ARD-Anstalten zuständig sind, 60 für das ZDF, 45 für Deutschlandradio und 17 für die Deutsche Welle. Hier ist der Einfluss politischer Vertretungen deutlich. Stawowy kritisiert, dass diese Gremien sich nicht ausreichend öffnen und die Gesellschaft meiden, was die Transparenz und die Wahrnehmung ihrer demokratischen Aufgaben in Frage stellt. Die taz ergänzt, dass die Quoten an Parteizugehörigkeit im ZDF mit 60 Prozent sowie in den Hörfunkräten des Deutschlandradios und beim BR und SWR sogar über 50 Prozent liegen.
Finanzierung und Aufwandsentschädigungen
Zusätzlich zur besorgniserregenden Mitgliedersituation in den Gremien verdeutlichen die Zahlen zur Finanzierung der Gremienbüros eine weitere Problematik. Der Bedarf an Mitteln und Personal ist durch den neuen Medienstaatsvertrag stark angestiegen. Beispielsweise hatte der MDR im Jahr 2023 einen Etat von 1,28 Millionen Euro, von dem 599.000 Euro für Aufwandsentschädigungen verwendet wurden. Der SWR plante für 2023 sogar 1,82 Millionen Euro, wobei etwa 640.000 Euro auf Personalaufwendungen entfielen. Wie berichtet wird, zahlen die Rundfunkanstalten unterschiedliche Pauschalen und Sitzungsgelder, wobei der WDR 1000 Euro monatlich sowie 200 Euro Sitzungsgeld für Rundfunkratsmitglieder bereitstellt.
Die hohen Kosten, die durch Sitzungsgelder und Reisekosten entstehen, werfen Fragen zur Effizienz und Transparenz des Systems auf. Das Bild wird nicht besser durch die Skepsis gegenüber der Reformfähigkeit der Rundfunkräte, die Stawowy in seiner Analyse äußert. Die öffentliche Wahrnehmung bleibt weiterhin kritisch, da der Eindruck besteht, dass die Gremien den Kontakt zur Gesellschaft meiden, die sie eigentlich vertreten sollten.
Rechtliche Grundlagen und Herausforderungen
Vor dem Hintergrund dieser kritischen Analyse ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu betrachten. Die Medienordnung in Deutschland wird wesentlich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst, das in dreizehn Urteilen zur Rundfunkfreiheit wichtige Grundlagen festlegte. Diese Urteile betonen die Notwendigkeit, den Einfluss von Parlamenten und Regierungen auf den ÖRR durch gesetzliche Vorgaben und Finanzierungsentscheidungen zu minimieren. Die bpb erläutert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine dienende Funktion für die Demokratie hat und umfassende Informationen bereitstellen muss, um eine informierte Öffentlichkeit zu gewährleisten.
Die aktuellen Herausforderungen durch die Digitalisierung und die sich verändernde Medienlandschaft machen deutlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk anpassungsfähig sein muss, um seiner Rolle gerecht zu werden. Die Diskussion um Transparenz und Demokratie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt, dass tiefgreifende Reformen notwendig sind, um den wachsenden politischen Einfluss zu begrenzen und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken.