In einem aktuellen Rückruf von Süßigkeiten warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgrund gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe, insbesondere Muscimol. Am 16. Januar 2025 wurde bekannt, dass Muscimol Aromagummis, die unter der Marke „hanf.com“ vertrieben werden, zurückgerufen werden. Muscimol ist ein psychoaktiver Stoff, der aus dem Fliegenpilz gewonnen wird und beim Verzehr zu gesundheitlichen Problemen führen kann, darunter Angstzustände, Panikattacken und Muskelkrämpfe. Die betroffenen Produkte wurden von der CWE Holding Europe GmbH in Verkehr gebracht, das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auf den 30. Juni 2025 angegeben

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Die Verpackungsgrößen der Aromagummis variieren und umfassen sowohl Einheiten mit einem als auch mit drei Gummis. Kunden haben die Möglichkeit, das Produkt ohne Kassenbon zurückzugeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Neben diesen Produkten wurde am 23. Januar 2025 auch der Muscimol Duftgummy von der DCM Manufaktur GmbH zurückgerufen, der in Tschechien produziert wurde. In diesem Produkt wurden Cannabinoide und semisynthetische Cannabinoide nachgewiesen. Die Verpackung enthält vier Gummis und das Mindesthaltbarkeitsdatum ist nicht angegeben.

Gesundheitliche Risiken und Verwechslungsgefahr

Der Verzehr von Muscimol kann zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen wie Schwindel, Bewegungsstörungen und psychischen Störungen führen. Besonders gefährlich ist die Verwechslungsgefahr mit regulären Süßigkeiten, was vor allem für Kinder ein hohes Risiko darstellt. Neben den bereits erwähnten Produkten kommt es auch zum Rückruf von SOMA Muscimol Gummies, die von der Testa UG vertrieben werden. Diese sind in Verpackungseinheiten mit zwei und 20 Fruchtgummis erhältlich, und Käufer können sie ebenfalls zurücksenden.

Laut den Erkenntnissen der HNA fanden sich in den „Muscimol Duftgummy“ von der Marke „I Love Pot“ signifikante Gehalte an unerwünschten Substanzen wie Tetrahydrocannabiphorol (THCP) und Cannabinolacetat (CBN-O). Diese gesundheitsschädlichen Stoffe können starke Rauschzustände und Halluzinationen hervorrufen, was die Gefährlichkeit des Verzehrs deutlich unterstreicht. Der Vertrieb von Muscimol ist in Deutschland nicht illegal, da es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt.

Rückruf und Verbraucherinformation

Verbraucher sollten die betroffenen Produkte sofort absetzen und den Verkäufer konsultieren, um weitere Schritte einzuleiten. Um auf solche Warnungen aufmerksam zu machen, ist lebensmittelwarnung.de eine zentrale Anlaufstelle. Dort können Nutzer aktuelle Warnmeldungen abrufen und sich über Push-, E-Mail- oder RSS-Benachrichtigungen informieren lassen.

Rückrufe dieser Art sind eine wichtige Maßnahme, um die Öffentlichkeit vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Hersteller sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, solche Rückrufe durchzuführen, sobald ihre Produkte als gesundheitsschädlich identifiziert werden. Zudem gibt es regelmäßige Rückrufe aufgrund von Verunreinigungen, falschen Zutaten oder anderen Mängeln, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.