Der Deutsche Richterbund (DRB) hat massive Kritik am neuen Cannabisgesetz geübt, das seit dem 1. April 2024 in Deutschland in Kraft ist. Laut den Richtern sei das Gesetz ein „Bürokratiemonster“, das die Arbeitslast für Behörden und Gerichte unnötig erhöht. Neben der Bürokratisierung sieht der DRB auch Widersprüche und Unklarheiten in den Regelungen, die die Alltagsrealität der Justiz und die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden könnten. „Die Justiz wird durch das Gesetz nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet“, erklärt DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn.
Die Sorge um einen möglichen Anstieg des Schwarzmarktes und die damit verbundenen Risiken für die öffentliche Sicherheit stehen ebenfalls im Raum. Insbesondere wird befürchtet, dass Gelegenheitskonsumenten von Cannabis dazu verleitet werden, größere Mengen zu kaufen, was den illegalen Handel ankurbeln könnte.

Aus Sicht des Richterbundes sind die festgelegten Besitzmengen für den legalen Gebrauch von Cannabis, die bis zu 25 Gramm und eine Aufbewahrung von bis zu 50 Gramm für Erwachsene ab 18 Jahren erlauben, „deutlich zu groß“ und schaffen ein großes Potenzial für Missbrauch. Dazu kommt, dass der gesetzliche Umgang mit größeren Mengen Cannabis problematisch ist, da dieser nun nach fünf Jahren verjährt. Laut den Kritikern könnten Drogenkriminelle von diesen Regelungen profitieren, was die Probleme nur verschärfen würde.

Bürokratische Herausforderungen und Aufklärung

Die reformierten Gesetze sehen außerdem vor, dass bis zu drei Pflanzen zum Eigenanbau erlaubt sind und eine legale Abgabe von Cannabis über sogenannte „Cannabisclubs“ erfolgt. Allerdings befürchtet der DRB einen hohen behördlichen Kontrollaufwand und viele neue Streitfragen, die sich aus dem neuen Gesetz ergeben könnten. Die Vielzahl an notwendigem Nachweis- und Ermittlungsaufwand könnte einen Anstieg der verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie nachbarschaftlicher Streitigkeiten zur Folge haben.

Parallel zu diesen Herausforderungen hat das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, eine Aufklärungskampagne über die Risiken des Cannabis-Konsums zu starten. Gesundheitsminister Karl Lauterbachs Ziel war es, die Qualität von Cannabisprodukten zu kontrollieren und den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Diese Absichten könnten jedoch durch die aufgezeigten Probleme konterkariert werden, da die Nachfrage möglicherweise auf dem Schwarzmarkt weiter steigen könnte.

Die politische Reaktion und Zukunftsaussichten

Die politische Landschaft scheint geteilter Meinung zu sein, da die Union plant, die Legalisierung im Rahmen eines „Sofortprogramms“ wieder abzuschaffen. Vor diesem Hintergrund betont der DRB die Notwendigkeit einer Korrektur des Cannabisgesetzes, um die angestrebten Ziele tatsächlich zu erreichen.
Zusätzlich zu diesen Herausforderungen im rechtlichen Rahmen ist die Gewährleistung der Straßeverkehrssicherheit ein weiteres wichtiges Thema. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um einen THC-Grenzwert für Verkehrsteilnehmer zu erarbeiten. Dieses Gesetz, das am 22. August 2024 in Kraft trat, legt einen THC-Wert von 3,5 ng/ml im Blutserum fest und passt die regeln an Alkohol-Konsummuster an.

Experten warnen, dass ineffektive Regelungen und die Tatsache, dass die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs nur bei nachgewiesener Abhängigkeit oder Missbrauch in Frage gestellt werden kann, die Straßenverkehrssicherheit gefährden könnten. Diese Bedenken sind ein Aspekt der laufenden Diskussion über die Effektivität des aktuellen Cannabisgesetzes und dessen gesellschaftliche Auswirkungen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Deutsche Richterbund und andere Institutionen die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Überarbeitung des Cannabisgesetzes betonen, um die beabsichtigten Ziele von Entlastung der Justiz und Reduzierung des Schwarzmarkts tatsächlich zu verwirklichen. Der Dialog zwischen den politischen Akteuren, der Justiz und der Gesellschaft bleibt in dieser Debatte von zentraler Bedeutung.