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Sexualstraftäter verurteilt: Revision gegen Urteil wegen Vergewaltigung und Mord in Neunkirchen-Sinnerthal

Ein 61-Jähriger wurde wegen eines schrecklichen Vorfalls im Saarland verurteilt und verurteilt, eine 69-jährige Frau vergewaltigt und getötet zu haben. Das Gericht entschied auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und ordnete die Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, was den Fall vor den Bundesgerichtshof in Leipzig bringt.

Der Angeklagte, ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter, wurde beschuldigt, die Frau aus sexuellen Motiven getötet zu haben. Er hatte seit 2020 eine positive Sozialprognose und war wieder auf freiem Fuß, bevor er vor Gericht gestellt wurde. Das Gericht stellte zusätzlich Anklagepunkte wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung fest. Der Vorsitzende Richter gab an, dass der Angeklagte bereits fast 33 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht hat.

Die Verteidigung argumentierte, dass es sich nur um eine Vergewaltigung mit Todesfolge handelte und forderte eine mildere Strafe von zwölf Jahren sowie die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung. Im Gegensatz dazu hatte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft und Unterbringung in der Forensik gefordert. Der Prozess wird nun erneut aufgerollt und die endgültige Entscheidung über das Schicksal des Angeklagten liegt beim Bundesgerichtshof.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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