Der Pavillon auf dem ehemaligen AOK-Parkplatz an der Kaiserstraße in Zweibrücken steht kurz vor dem Abriss. Ehemals beherbergte das Gebäude das Reisebüro Rothhaar, das einen Teil der Stadtgeschichte repräsentiert. Thorsten Gries von der SPD stellte im Stadtrat die Frage, ob eine Möglichkeit bestünde, das Gebäude zu erhalten. Diese Überlegungen wurde jedoch von Ordnungsamtsleiter Klaus Stefaniak eher skeptisch betrachtet.
Stefaniak erklärte, dass die Stadt das Grundstück an den Erbauer des Pavillons verpachtet hatte. Gemäß den Bestimmungen des Pachtvertrags war vorgesehen, dass das Bauwerk entfernt werden muss, sobald es nicht mehr genutzt wird. Da die Pachtzeit für das Gebäude nun abgelaufen ist, wird ein Abriss unausweichlich. Zudem ergab eine Prüfung, dass der Pavillon in allen Teilen sanierungsbedürftig ist, was die Überlegungen zum Erhalt zusätzlich erschwert.
Rechtliche Grundlagen des Pachtvertrags
Der Pachtvertrag, auf dem die Regelungen für die Nutzung des Grundstücks basieren, unterliegt den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Ein solcher Vertrag überlässt dem Pächter das Recht zur „Fruchtziehung“, was beinhaltet, dass er wirtschaftlichen Nutzen aus dem gepachteten Objekt ziehen kann. Der Unterschied zwischen Pacht- und Mietverträgen ist, dass Pachtverträge wirtschaftliche Erträge ermöglichen, während Mietverträge dies nicht tun. Im vorliegenden Fall wurde der Pavillon als Zweckgebäude aus den 50er oder 60er Jahren bezeichnet und nicht als Zeugnis des Bauhausstils, was die rechtliche Diskussion um den Abriss weiter entbehrlich macht.
Die Kündigungsfristen und speziellen Regelungen zur Pacht sind im BGB detailliert beschrieben und variieren je nach Art des Pachtvertrags. Bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen gelten beispielsweise längere Fristen. In diesem speziellen Fall ist das Pachtverhältnis jedoch inzwischen beendet, was bedeutet, dass die Stadt rechtlich in der Position ist, den Abriss des Pavillons anzuordnen.
Ökonomische Überlegungen
Ein Erhalt des Pavillons hätte erhebliche Kosten für die Stadt verursacht, was Stefaniak ebenfalls anmerkte. Die Evaluierung der Möglichkeit, das Gebäude anderweitig zu nutzen, zeigt, dass der Zustand des Pavillons eine Renovierung und damit verbundene finanzielle Aufwendungen erfordern würde. Diese Ausgaben stehen in keinem Verhältnis zu den Vorteilen, die ein Erhalt des Gebäudes möglicherweise bringen könnte.
Die Entscheidung, den Pavillon abzureißen, wird auch durch die geringe wirtschaftliche Perspektive des Objekts untermauert. Es ist nicht nur eine Frage des Erhalts eines alten Bauwerks, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft innerhalb einer Stadtverwaltung. Die Debatte über den Abriss des ehemaligen Reisebüros in Zweibrücken wirft somit ein Licht auf die Herausforderungen, die sich Städte bei der Erhaltung historischer Gebäude stellen müssen, insbesondere in Zeiten knapper Kassen.
Die rechtlichen und ökonomischen Aspekte sind also eng miteinander verknüpft, und die sich anbahnenden Veränderungen auf dem Grundstück des ehemaligen Reisebüros Rothhaar sind ein weiteres Beispiel für die komplexe Beziehung zwischen Stadtentwicklung und historischem Erbe.
Die Rheinpfalz berichtet, dass … und bietet damit einen umfassenden Einblick in die Situation. Für detaillierte Informationen zu Pachtverträgen und deren Regeln siehe auch jurawelt.com und weitere rechtliche Betrachtungen auf kanzlei-kotz.de.