Ein 19-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land erhielt eine letzte Verwarnung vom Jugendgericht Zweibrücken aufgrund von Beleidigungs- und Bedrohungsdelikten. Richterin Sabrina Balz warnte den jungen Mann vor einer möglichen Jugendstrafe, falls er erneut straffällig wird.
Der Angeklagte hatte im November letzten Jahres eine Whatsapp-Nachricht verschickt, in der er seinem Adressaten Schläge androhte und beleidigende Aussagen machte. Trotz seines Geständnisses und seiner Entschuldigung blieb die Richterin hart und wies darauf hin, dass das Schreiben solcher Nachrichten über Whatsapp strafbar ist.
Der 19-Jährige war bereits strafrechtlich vorbelastet und hatte vier Einträge im Bundeszentralregister, darunter wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung. Er hatte Probleme mit Drogenkonsum und psychischen Gesundheit, was ihn daran hinderte, die erforderlichen Auflagen zu erfüllen. Trotzdem wurde er nochmals verwarnt und zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit sowie zur Zahlung von 1000 Euro an das Tierheim verurteilt.
Die Richterin wies darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der Auflagen ein Ungehorsamsarrest droht. Trotz seiner psychischen Ausnahmesituation wurde der 19-jährige Mann laut Jugendstrafrecht wegen Beleidigung und Bedrohung verwarnt und muss die Auflagen innerhalb von fünf Monaten erfüllen.