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Antrag auf Hochwassersoforthilfen in Zweibrücken: Frist, Beträge und Voraussetzungen

Die Stadtverwaltung Zweibrücken nimmt Anträge auf Soforthilfen des Landes entgegen, die von hochwassergeschädigten Privatpersonen beantragt werden können. Das entsprechende Antragsformular kann auf der Webseite der Stadtverwaltung Zweibrücken heruntergeladen werden. Die Anträge müssen postalisch und im Original mit dem Betreff „HOCHWASSER“ an die Stadtverwaltung Zweibrücken, Herzogstraße 1, 66482 Zweibrücken gesendet oder persönlich abgegeben werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 04.07.2024, und alle Anträge müssen bis zu diesem Datum bei der Stadtverwaltung eingegangen sein.

Die Stadtverwaltung Zweibrücken prüft die gestellten Anträge auf Plausibilität und entscheidet über die Auszahlung der Soforthilfen gemäß der Prüfung. Die Soforthilfen sind für Privatpersonen gedacht, die durch Schäden an Wohnraum, Hausrat oder Kleidung aufgrund eines Elementarschadensereignisses in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Dabei werden nur Schäden berücksichtigt, die einen Betrag von 5.000 Euro übersteigen, abzüglich etwaiger Versicherungsleistungen. Die Soforthilfe ist nicht als vollständiger Schadensersatz gedacht, sondern als Unterstützung in Härtefällen.

Die finanzielle Unterstützung beträgt 1.500 Euro pro Haushaltsvorstand, 500 Euro pro weitere im Haushalt lebende Person, mit einem Höchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Haushalt. Es handelt sich um eine finanzielle Soforthilfe, die nicht zur Deckung des gesamten Schadensumfangs dient, sondern dazu beiträgt, akute Bedürfnisse in Notlagen zu lindern. Es wird betont, dass Spendengelder nicht in die Berechnung der Soforthilfen einfließen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Soforthilfen des Landes nicht für gewerbliche Betriebe oder Landwirtschaftsbetriebe vorgesehen sind, wie von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erklärt wurde. Dennoch können betroffene Unternehmen über die Instrumente der ISB Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten, einschließlich vergünstigter Mittelstandskredite, erhalten. Die Stadtverwaltung steht für Rückfragen zur Antragstellung unter der Nummer 06332 – 871 371 zur Verfügung.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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