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Angeklagt wegen Reichskriegsflagge: Mann auf Demo in Zweibrücken zeigt verbotenes Symbol

Mann zeigt verbotenes Symbol - Was droht ihm jetzt?

Ein 57-jähriger Mann in Zweibrücken wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt, nachdem er auf einer Demonstration die verbotene Reichskriegsflagge gezeigt hatte. Der Vorfall ereignete sich während einer Kundgebung des Nationalen Widerstands in der Fußgängerzone von Zweibrücken Ende Januar. Laut Anklage soll der Mann eine Rede gehalten und ein DIN-A4-Papier mit der Reichskriegsflagge aus der Zeit von 1935 bis 1945, die ein Hakenkreuz enthielt, in die Luft gehalten haben.

Der Angeklagte wird beschuldigt, das verbotene NS-Symbol bewusst vor einer größeren Menschenmenge präsentiert zu haben. Er war einer von mehreren Teilnehmern an einer Gegendemonstration, die zeitgleich zu einer großen Demokratie-Kundgebung stattfand. Das Amtsgericht Zweibrücken wird nun darüber entscheiden, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Gemäß dem Strafgesetzbuch droht dem Mann für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Anklage wegen des Vorzeigens der verbotenen Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz hat ernste juristische Konsequenzen für den Angeklagten.

Es ist wichtig, dass solche Symbole, die eine Verbindung zum Nationalsozialismus haben, in der Öffentlichkeit nicht gezeigt werden, da sie eine Verherrlichung einer dunklen und menschenverachtenden Ideologie darstellen. Die Anklage gegen den Mann in Zweibrücken sendet eine klare Botschaft aus, dass derartiges Verhalten nicht toleriert wird und rechtliche Schritte unternommen werden, um gegen derartige Verstöße vorzugehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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