Rheinland-Pfalz

Widerspruchslösung für Organspende: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz spricht sich aus

Die Lösung für mehr Organspenden in Deutschland

Die Landesrztekammer (LK) Rheinland-Pfalz hat sich kürzlich für eine Widerspruchslösung als gesetzliche Regelung der Organspende im deutschen Transplantationsrecht ausgesprochen. Diese Entscheidung basiert auf der Beobachtung stagnierender Organspendezahlen, obwohl der Bedarf an Spenderorganen unverändert hoch ist. Statistiken legen nahe, dass die generelle Bereitschaft der Bevölkerung zur Organspende zwar hoch ist, viele jedoch ihren Willen weder dokumentiert noch klar mit ihren Angehörigen kommuniziert haben.

Die Unkenntnis des Patientenwillens und Uneinigkeit innerhalb von Familien führen oft zu einer Ablehnung der Organspende. Die LK betrachtet die Widerspruchslösung als nachhaltige Möglichkeit zur Steigerung der Organspenden in Deutschland. Durch diese Regelung gelten alle Bürger grundsätzlich als spendebereit, es sei denn, sie haben explizit widersprochen. Dies zwingt jeden Einzelnen dazu, sich mit seinen eigenen Werten und Wünschen auseinanderzusetzen, um eine persönliche Entscheidung treffen zu können.

Zusätzlich betont die Kammer, dass Deutschland als Partner von Eurotransplant hauptsächlich Organempfänger aus dem europäischen Ausland ist. Dies führt zu der Frage, warum Deutschland als einziges Land der Eurotransplant-Gemeinschaft die Widerspruchsregelung bisher nicht eingeführt hat. Die Solidarität als zentrales Thema werde somit in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt.

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Lebt in Steenfeld und ist seit vielen Jahren freier Redakteur für Tageszeitungen und Magazine im DACH-Raum.
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