Westerwaldkreis

Richtiges Entsorgen von Grünschnitt im Westerwaldkreis: Tipps und Regeln

Der Grünschnitt im Westerwaldkreis gibt Anlass zur Frage: Wohin damit? Mit dem Beginn des warmen und nassen Junis gedeiht prächtiges Grün, was viele dazu veranlasst, ihre Gärten zu pflegen. Neben dem Mulchen und dem Kompostieren gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Grünschnitt zu entsorgen. Kleine Mengen können in der braunen Bioabfalltonne entsorgt werden, während zweimal im Jahr feste Termine für die Abholung von Grünschnitt im Abfallkalender stehen. Pro Grundstück können bis zu 2 m³ Grünabfälle kostenlos entsorgt werden, zusätzliche Mengen werden gegen Gebühr mitgenommen. Bei größeren Mengen ist die Abgabe auf den Deponien des Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetriebs in Meudt oder Rennerod sinnvoll.

Für die kostenfreie Annahme von bis zu 200 Kilogramm Grünschnitt ist die Vorlage eines Grünabfall-Gutscheins erforderlich, der jährlich den Gebührenbescheiden beiliegt. Dieser Gutschein erlaubt eine einmalige Anlieferung und kann nicht aufgeteilt werden. Jegliche illegale Entsorgung von Gartenabfällen am Wald- oder Wegesrand kann mit Bußgeldern geahndet werden. Das Gleiche gilt für die Entsorgung von Rasenschnitt in oder an Gewässern, da dies zu Rückstau und Überschwemmungen führen kann.

Bei Fragen bezüglich der Grünschnittentsorgung oder zur Meldung von illegaler Müllablagerung steht die Untere Wasserbehörde bzw. Abfallbehörde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Verfügung. Kontaktpersonen sind Roger.Best@westerwaldkreis.de (Telefon: 02602 124-216), Marco.Metternich@westerwaldkreis.de (Telefon: 02602 124-568) und Karsten.Kaiser@westerwaldkreis.de (Telefon: 02602 124-372). Die Abfallberatung des Westerwaldkreis-AbfallwirtschaftsBetriebs ist unter beratung@wab.rlp.de (Telefon: 02602 6806-55) erreichbar.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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