In der Gemeinde Schmelz ist das Thema Hundesteuer derzeit stark in der politischen Diskussion. Hundebesitzer sind von den neuen Regelungen besonders betroffen. Schmelz führt mit 84 Euro die höchsten Hundesteuersätze im Landkreis Saarlouis für den ersten Hund an. Laut einem Bericht der Saarbrücker Zeitung liegt die Gemeinde damit gleichauf mit St. Ingbert und Neunkirchen. Allerdings sind die Steuersätze in anderen Gemeinden, wie in Homburg mit 96 Euro und Saarbrücken mit 120 Euro, noch höher.
Die gesetzliche Grundlage für die Hundesteuer im Saarland wird in der „Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland“ geregelt. Laut Informationen von Hundehaftpflichtversicherungen-Vergleich ist die Hundesteuer eine kommunale Angelegenheit, und die Gemeinden legen die Höhe der Steuer selbst fest. Eine Besonderheit ist, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist, was bedeutet, dass die Einnahmen nicht exklusiv für den Tierschutz verwendet werden müssen.
Details zur Hundesteuer im Saarland
Die Hundesteuerregelungen variieren deutlich zwischen den Gemeinden. In Saarbrücken beispielsweise betragen die Kosten für den ersten Hund 120 Euro und für den zweiten Hund 168 Euro. Homburg erhebt 96 Euro für den ersten und 120 Euro für den zweiten Hund, während Merzig für den ersten Hund 69 Euro verlangt. In Homburg gelten zudem strengere Regelungen für als gefährlich eingestufte Hunde, mit höheren Steuersätzen von 480 Euro für den ersten Kampfhund. Außerdem müssen gefährliche Hunde an der Leine geführt und einen Maulkorb tragen.
Die Hundesteuer ist ein bedeutendes Thema für viele Hundebesitzer in der Region, da sie sich direkt auf die Kosten der Hundehaltung auswirkt und unterschiedliche Vorschriften in den verschiedenen Gemeinden zu berücksichtigen sind.