Pfalz – Neues Gesetz zur Förderung der medizinischen Forschung
Die Universitätsmedizin Mainz beabsichtigt, durch eine Gesetzesänderung ihre Strukturen zu stärken, um die medizinische Forschung und Patientenversorgung zu verbessern. Die Novelle des Gesetzes, das vom Kabinett in Rheinland-Pfalz beschlossen wurde, zielt darauf ab, die Wahl des wissenschaftlichen Vorstands neu zu regeln und eine effektivere Zusammenarbeit zwischen dem Fachbereichsrat und dem Aufsichtsrat sicherzustellen.
Erweiterung des Vorstands und Stärkung der Pflege
Nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung wird der Vorstand der Universitätsmedizin Mainz auf fünf Mitglieder erweitert. Neben den bisherigen Vorständen für Krankenversorgung, kaufmännische Angelegenheiten und Forschung und Lehre wird auch der Pflegevorstand volles Stimmrecht erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen weiteren Vorstand für Bauangelegenheiten zu etablieren. In den kommenden Jahren ist geplant, rund 2,2 Milliarden Euro in den Ausbau und die Modernisierung des größten Krankenhauses des Landes zu investieren.
Stabilität in der Übergangsphase
Nach dem Rücktritt von Ulrich Förstermann ist die Position des wissenschaftlichen Vorstands vorübergehend vakant. Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger gestaltete sich herausfordernd, nachdem ein Kandidat abgesagt hatte und ein anderer vom Fachbereichsrat abgelehnt wurde. Aktuell übernimmt Hansjörg Schild kommissarisch die Leitung. Eine erneute Ausschreibung des Postens ist vorerst nicht geplant.
Medizinische Spitzenforschung gestärkt durch Gesetzesnovelle
Die bevorstehende Gesetzesänderung wird erwartet, dass sie die Grundlagen für eine langfristige Stabilität und Spitzenforschung in der Universitätsmedizin Mainz legt. Die Unterstützung der medizinischen Forschung und Patientenversorgung ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheitsversorgung in der Region und darüber hinaus zu verbessern.
Quelle: dpa
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