Trier

Urteil erwartet: Neue Wendung im Amokprozess in Trier nach tödlicher Amokfahrt

Neues Urteil im Trierer Amokfahrer-Prozess: Spannung bis zum Schluss

Nach einem mehr als zwei Monate dauernden neuen Prozess um die tragische Amokfahrt in Trier mit sechs Todesopfern wird am Montag das Urteil erwartet. Der Amokfahrer war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen durch die Fußgängerzone gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen verloren sofort ihr Leben, während viele weitere schwer verletzt und traumatisiert wurden. Ein weiterer Mann erlag Ende Februar dieses Jahres seinen schweren Verletzungen aus der Tat.

Die entscheidende Frage im aktuellen Prozess konzentriert sich auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten, dessen Täterschaft nicht bestritten wird. Ein psychiatrischer Sachverständiger stellte erneut fest, dass der Mann an paranoider Schizophrenie leidet und daher vermindert schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft forderte daher erneut eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung, wie es bereits im Urteil des Landgerichts von August 2022 festgelegt wurde.

Die Verteidigung des Angeklagten plädierte hingegen auf einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und forderte ebenfalls die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik. Aufgrund der psychischen Erkrankung des Mannes sei keine besondere Schwere der Schuld gegeben, argumentierte der Verteidiger. Die Opferanwälte schlossen sich den Forderungen der Staatsanwaltschaft an und appellierten an den Angeklagten, das Urteil anzunehmen und nicht erneut in Revision zu gehen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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