Trier

Trierer Amokfahrer legt erneut Revision gegen zweites Urteil ein

Kampf um Gerechtigkeit: Neue Revision im Trierer Amokfahrer-Fall

Die Verteidigung des Trierer Amokfahrers von Ende 2020 hat gegen das zweite Urteil Revision eingelegt, wie eine Sprecherin des Landgerichts Trier bestätigte. Der 54-Jährige wurde in einem erneuten Prozess wegen sechsfachen Mordes, mehrfach versuchten Mordes und mehrfach versuchtem Totschlag zu lebenslanger Haft verurteilt. Zusätzlich wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, und aufgrund einer psychischen Erkrankung des Verurteilten wurde seine vorübergehende Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik angeordnet. Dieses neue Urteil bestätigte den vorherigen Richterspruch des Trierer Landgerichts aus dem August 2022.

Der Amokfahrer hatte am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen vorsätzlich Passanten in der Trierer Fußgängerzone angefahren, was zum unmittelbaren Tod von fünf Personen führte. Darüber hinaus gab es zahlreiche Verletzte und traumatisierte Betroffene. Ende Februar erlag ein weiterer Mann den schweren Verletzungen, die er bei dem Vorfall erlitten hatte.

Der Verurteilte leidet an paranoider Schizophrenie mit Wahnvorstellungen und schwieg während beider Prozesse zu den Anschuldigungen. Nach der Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof (BGH) das ursprüngliche Urteil wegen Rechtsfehlern größtenteils auf. Es wird erwartet, dass der BGH erneut über eine mögliche Revision entscheidet, was zu weiteren Entwicklungen in diesem Fall führen könnte.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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