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Trier: neue Chancen für unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche!

Trier setzt ein starkes Zeichen für geflüchtete Kinder: Mit einer neuen Reform werden Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften verbessert, um unbegleiteten Minderjährigen bessere Hilfe und Rechte zu garantieren – eine dringende Maßnahme angesichts der steigenden Zahlen!

In TRIER gibt es große Neuigkeiten für geflüchtete Kinder und Jugendliche! Die Stadt und der Landkreis nehmen sich ihr Schicksal zu Herzen und starten eine umfassende Reform zur Verbesserung der Vormundschaft. An vorderster Front stehen Sozialdezernentin Elvira Garbes und ihr Kollege Joachim Christmann, die zusammen mit engagierten Partnern wie dem Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF) ein neues Kapitel aufschlagen. Ein wichtiges Ziel: die Stärkung der Rechte und die aktive Einbeziehung der jungen Geflüchteten bei der Auswahl von Vormündern!

Dank eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses wird diese entscheidende Maßnahme nun offiziell! Ab Juli 2023 setzt die neue Regelung ein, um dem dramatisch gestiegenen Bedarf an Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete gerecht zu werden. In der Stadt und im Landkreis sind die Herausforderungen groß, und die Verantwortlichen wissen: Nur durch enge Zusammenarbeit und Engagement kann ein nachhaltiges Unterstützungsangebot geschaffen werden!

Einladung zur Informationsveranstaltung

Bereits am Dienstag, den 17. September, lädt der SkF zu einer Informationsveranstaltung ein! Von 18 bis 19 Uhr können interessierte Bürger im Büro in der Krahnenstraße alles rund um die Vormundschaft erfahren. Das engagierte Team hat ein offenes Ohr für alle Fragen und bietet eine tolle Gelegenheit, sich über die neuen Anforderungen und Möglichkeiten zu informieren. Wer nicht persönlich kommen kann, erreicht das Team auch telefonisch. Die Hotline ist montags von 13:30 bis 14:30 Uhr und mittwochs von 8:30 bis 9:30 Uhr unter 0651/9496128 erreichbar.

Doch das ist noch nicht alles! In einer zweiten Phase gibt es spezielle Schulungen für alle, die sich als ehrenamtliche Vormünder oder Ergänzungspflegschaften engagieren möchten. Diese Schulungen sind auf rechtliche und pädagogische Aspekte ausgerichtet und finden am 7. Oktober, 6. November und 2. Dezember statt. So werden die Interessierten optimal auf ihre wichtigen Aufgaben vorbereitet!

Finanzielle Unterstützung für wichtige Projekte

Wie wichtig diese Maßnahmen sind, zeigt sich auch in der finanziellen Unterstützung. Die Stadt Trier gewährt dem SkF jährlich 25.000 Euro, um die Anwerbung, Qualifizierung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder sicherzustellen. Auch der Landkreis Trier-Saarburg zieht gleich und beteiligt sich mit derselben Summe. Damit wird ein starkes Zeichen gesetzt, um die Rechte und Möglichkeiten der jungen Geflüchteten zu stärken und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden!

Diese mutigen Schritte sind unerlässlich! Bis 2026 soll beobachtet werden, ob die definierten Ziele erreicht werden. Die Zukunft dieser Förderung hängt direkt von dieser Bewertung ab. Für alle, die mehr erfahren möchten: Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des SkF Trier unter www.skf-trier.de.

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