Zum Jahreswechsel 2024/25 hat das Polizeipräsidium Trier eindringlich vor den Gefahren von Feuerwerkskörpern gewarnt. Ab sofort gilt auf dem Trierer Hauptmarkt ein absolutes Böllerverbot! Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, beim Feiern verantwortungsbewusst zu handeln, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Das Zünden von Feuerwerkslein ist nur in der Neujahrsnacht erlaubt, dabei gilt strikt: Feuern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kindergärten ist tabu!
Wichtig beim Kauf von Feuerwerk: Achten Sie auf das CE-Kennzeichen und die verpflichtenden Registriernummern! Noname-Produkte oder selbstgebautes Feuerwerk sind nicht nur gefährlich, sondern auch illegal. Im schlimmsten Fall drohen schwere Verletzungen oder sogar der Tod! Nach Silvester ist Vorsicht bei Blindgängern geboten: Nie wieder zünden! Ungenutzte Feuerwerksreste sollten sicher über einen Recyclinghof entsorgt werden. Sorgen Sie dafür, dass die Straßen nach dem Feiern sauber bleiben!
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