Beamte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) sowie der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier führten am 13. Februar in Morbach und Hochscheid strenge Kontrollen von Holztransporten durch. Diese Maßnahmen wurden aufgrund von Hinweisen auf mögliche Überladungen gestartet.

Ein Fahrer sah sich nicht nur einem Bußgeldverfahren gegenüber, sondern auch der Möglichkeit, dass das Unternehmen, für das er arbeitet, die Frachterlöse verlieren könnte. Bei einer weiteren Kontrolle eines Sattelzugs, der über das zulässige Höhenmaß von 4 Metern hinausgeladen war, wurde die Weiterfahrt untersagt. Der Sattelzug wies eine Gesamt-Höhe von 4,52 Metern auf. Besonders schwerwiegend war der Fall eines Langholztransportes; hier wurde eine Überladung von 28% festgestellt. Außerdem war die Fahrerlaubnis des Fahrers abgelaufen, wodurch er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Er musste einen Teil seiner übergewichtigen Fracht abladen, bevor ein Ersatzfahrer die Fahrt fortsetzen konnte. Bei dem Fahrer wird nun ein Strafverfahren eingeleitet.