Trier

Polizist freigesprochen: Gericht in Trier entscheidet über Körperverletzung im Amt

Brisante Enthüllungen im Fall des freigesprochenen Polizisten - Lesen Sie hier die Hintergründe

Im Verfahren gegen einen 54-jährigen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Trier den Angeklagten freigesprochen. Nach eingehender Beweisaufnahme konnte das Gericht nicht nachweisen, dass die Verletzungen des Geschädigten durch den Angeklagten verursacht wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Polizeibeamten vorgeworfen, im Juni 2021 während eines Einsatzes in Trier eine andere Person vorsätzlich verletzt zu haben.

Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte zusammen mit drei weiteren Polizeibeamten zu einer Ruhestörung gerufen wurde. Der Geschädigte und andere Personen sollen sich gegenüber den Mitarbeitern des Ordnungsamts aggressiv verhalten haben und verweigerten sich der Identifikation gegenüber den Polizeibeamten. In diesem Kontext soll der Angeklagte versucht haben, den Arm des Geschädigten zu fixieren, was zu Schmerzen führte. Während eines Gerangels stürzte der Geschädigte rückwärts von einem Stuhl und fiel etwa einen Meter in die Tiefe.

Besonders bemerkenswert ist, dass falsche Aussagen von vier Polizisten und zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes, die im Zusammenhang mit dem Einsatz gemacht wurden, keine Konsequenzen nach sich zogen. Obwohl die Unwahrheiten durch ein Video widerlegt wurden, sah die Staatsanwaltschaft keinen Anlass zur Anklage wegen uneidlicher Falschaussage, da die falschen Angaben angeblich nicht vorsätzlich gemacht wurden. Dies führte dazu, dass die Betroffenen keine rechtlichen Konsequenzen für ihre irreführenden Aussagen befürchten mussten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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