Die Bundespolizei hat am Freitag, den 14. März, und Sonntag, den 16. März, bei Grenzkontrollen auf der BAB 60 zwei Schleusungen aufgedeckt. In einem mit fünf albanischen Staatsbürgern besetzten PKW stießen die Beamten auf Problem: Alle Insassen hatten ihre erlaubte Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum überschritten. Während Albaner mit gültigen biometrischen Reisepässen bis zu 90 Tage visafrei bleiben dürfen, war das in diesem Fall nicht mehr möglich, da die Fahrer und Mitfahrer zwischen 15 und 90 Tagen länger als erlaubt im Land verweilten.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier wurde eine Sicherheitsleistung von 500 Euro vom Fahrer erhoben. Der Fahrer bleibt zwar auf freiem Fuß, jedoch wurden drei Insassen nach Belgien zurückgewiesen, während ein weiterer Passagier über den Flughafen Frankfurt/Main in sein Heimatland zurückflog. Der Fall hat bereits zu Strafverfahren geführt, und die zuständige Behörde, die PAST Schweich, kümmert sich um die verkehrsrechtlichen Verstöße.